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Sozialbeiträge steigen 2019 voraussichtlich
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD muss kämpfen, um das vereinbarte Koalitionsziel einzuhalten. Sie hatten vereinbart, die Sozialabgaben nicht über 40 Prozent des Bruttolohns steigen zu lassen. Aber trotz Einnahmen auf Rekordniveau und einer boomenden Beschäftigung ist die Gefahr groß, diese Vereinbarung schon im Jahr 2019 nicht mehr einhalten zu können.
Sozialbeiträge steigen 2019 voraussichtlich. Sozialbeiträge steigen 2019 voraussichtlich

Aktuell beträgt die Summe der Sozialabgaben 39,75 Prozent des Bruttolohns, wobei kinderlose Arbeitnehmer, wegen eines Zuschlags von 0,25 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung, bereits 40 Prozent an Beiträgen zahlen. Für diese Gruppe wird das Koalitionsziel wahrscheinlich nicht gehalten werden können.

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte

Auslöser ist der Anstieg des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung, der aktuell bei 2,55 Prozent liegt und jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Für kinderlose Arbeitnehmer kommt noch ein Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten dazu, der von dem Arbeitnehmer alleine zu tragen ist. Der Beitragssatz liegt bei dieser Personengruppe bei 2,80 Prozent des Bruttolohns. Hiervon zahlt der Arbeitnehmer 1,525 Prozent.

Der Beitragssatz für diesen Pfeiler der Sozialversicherung steigt im Jahr 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Dieser Betrag wird weiterhin jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer bleibt bestehen, so dass für diese Personengruppe der Beitragssatz auf 3,30 Prozent steigt, wovon der Arbeitnehmer 1,775 Prozent aufwenden muss.

Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister (CDU), hatte bereits im Juni 2018 eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte angekündigt. Mit dieser Anhebung hätten aber nur die Mehrausgaben kompensiert werden können, die bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode durch Leistungsausweitungen entstanden sind. Mit den nun dazukommenden 0,2 Prozentpunkten will er die Mehrausgaben in der Pflegeversicherung, darunter eine bessere Vergütung des Pflegepersonals, bezahlen.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt trotz hoher Rücklagen gleich

Bei der Rentenversicherung, bei der der Beitragssatz bei 18,6 Prozent des Bruttolohns liegt und der ebenfalls jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, wäre dagegen eine Beitragssenkung um 0,3 Prozentpunkte möglich. Nach den Aussagen des Schätzerkreises, der die Finanzlage und -entwicklung vierteljährlich begutachtet, werden die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung wieder mehr als 32 Milliarden Euro betragen. Dadurch wird die Maximalhöhe erneut überschritten, was eine Senkung des Beitragssatzes zur Folge hätte. Im Juni 2018 lagen die Rücklagen bei ungefähr 34,3 Milliarden Euro.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat jedoch die Ausweitung der Mütterrente beschlossen. Diese soll nun auch teilweise für Mütter gelten, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Hier erwartet der Schätzerkreis eine Mehrbelastung in Höhe von jährlich 3,7 Milliarden Euro ab dem Jahr 2019 für die Rentenversicherung. Damit ist eine mögliche Senkung des Beitragssatzes vom Tisch, allerdings ist auch keine Anhebung erforderlich. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung bleibt für das Jahr 2019 stabil bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Eine Erhöhung wird jedoch spätestens für das Jahr 2023 erwartet.

Bei der Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber an den Zusatzbeiträgen

Für die Krankenversicherung liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, der hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,0 Prozent beträgt und bisher nur vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Die SPD hat jedoch im Koalitionsvertrag durchsetzen können, dass ab dem Jahr 2019 dieser Zusatzbeitrag zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen wird. Dadurch wird die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung kompensiert.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen erwartet wegen der soliden Entwicklung der Finanzen keine Beitragserhöhung, stellt jedoch auch keine Senkung des Beitragssatzes in Aussicht.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 3,0 Prozent des Bruttolohns und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Dieser Satz soll im Jahr 2019 um 0,3 Prozentpunkte sinken, so dass der Beitragssatz nur noch 2,7 Prozent beträgt. Seit dem Jahr 2011 wäre dieses die erste Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung.

Die Bundesanstalt für Arbeit erwartet nach ihren Modellrechnungen einen Anstieg der Rücklagen auf ungefähr 22,5 Milliarden Euro bis zum Jahresende 2018. In den folgenden Jahren, bis zum Jahr 2022, geht sie von einem jährlichen Überschuss von sieben Milliarden Euro aus, wenn der Beitragssatz unverändert bleibt. Diese Modellrechnung ermöglicht eine Beitragssenkung von 0,6 Prozentpunkten. Sofern jedoch die Wirtschaft schwächelt oder die Konjunktur schlechter läuft, werden die Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit schnell sinken, während gleichzeitig die Ausgaben steigen werden.

Den Spielraum von 0,6 Prozentpunkten fordern die Unionsparteien nun von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein. Damit könnte die Regierungskoalition ihr vereinbartes Ziel, die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten, doch noch einhalten.

Der Bundesarbeitsminister dagegen verweist auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte. Eine Senkung um 0,4 Prozentpunkte wäre möglich, aber nur unter der Bedingung, dass die Arbeitslosenversicherung für Weiterbildung im Betrieb und Kurzzeitbeschäftigte mehr Geld bereitstellen kann.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben

Die Beitragsbemessungsgrenze legt den Betrag fest, bis zu dem der Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung bezahlen muss. Diese Grenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland von 6.500,00 Euro auf 6.700,00 Euro pro Monat. In Ostdeutschland erhöht sie sich von 5.800,00 auf 6.150,00 Euro. Bis zum Jahr 2025 soll die Beitragsbemessungsgrenze für Ost- und Westdeutschland angeglichen sein.

Verdient ein Arbeitnehmer in Westdeutschland 6.700,00 Euro, so muss er aktuell nur für 6.500,00 Euro Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Ab dem Jahr 2019 muss er für 6.700,00 Euro Beiträge entrichten. Weil der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zahlt, erhöhen sich auch für ihn die abzuführenden Beträge. Durch die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ergibt sich trotz der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze dennoch eine geringe Entlastung.

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrundlage von aktuell 4.425,00 Euro auf 4.537,50 Euro.

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